Westfälische Pflegefamilien
Es gibt viele Kinder, die ein neues Zuhause suchen. Und der SkF Bochum sucht Familien für Kinder, die in ihren Herkunftsfamilien auf Dauer nicht bleiben können. Haben Sie Lust, von uns begleitet ein Kind aufzunehmen?
Was ist eine Westfälischen Pflegefamilien (WPF)?
In Westfälischen Pflegefamilien werden vom Jugendamt Kinder untergebracht, für die eine auf Dauer angelegte familiäre Unterbringung sinnvoll ist. Diese Kinder sind in ihrer Vergangenheit an ihren Seelen verletzt worden. Das prägt ihr Leben und ihre Kompetenzen und kann ihre Bezugspersonen vor Herausforderungen stellen. Darum werden Westfälische Pflegefamilien engmaschig begleitet und beraten. Besonderen Stellenwert hat die Arbeit mit den leiblichen Eltern und die Biographiearbeit mit den Pflegekindern. Westfälisch Pflegefamilien erhalten eine finanzielle Vergütung.
Wer kann Westfälische Pflegefamilie sein?
Sie haben Freude an Kindern mit ihrer besonderen Geschichte, Sie sind interessiert an pädagogischen Fragestellungen und Sie haben Offenheit für die Zusammenarbeit mit den Beraterinnen. Sie benötigen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis, eine Gesundheitsbescheinigung und genügend Raum in Ihrer Wohnung. Westfälischen Pflegefamilien sind so vielfältig, wie die Kinder, für die Pflegefamilien gesucht werden.
Was macht der SkF?
Das Team Pflegefamilien des SkF beantwortet all Ihre Fragen zum Thema Pflegefamilie. Wir bereiten Sie im Rahmen einer Gruppenschulung und in Paar- und Familiengesprächen auf das Leben als Pflegefamilie vor. Wir begleiten Sie während der Aufnahme eines Pflegekindes und unterstützen Sie kontinuierlich im Zusammenleben. Wir organisieren Fachveranstaltungen und freizeitpädagogische Maßnahmen für unsere Pflegefamilien und vieles mehr.
Wer sind die Beraterinnen im SkF?
Die Beraterinnen sind langjährig erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte, die über therapeutische und/oder systemische Zusatzausbildungen verfügen. Sie arbeiten im Team kollegial zusammen. Die fachliche Weiterentwicklung wird unter anderem durch das vom Landesjugendamt koordinierte Verbundsystem Westfälische Pflegefamilien sichergestellt.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
Der Weg zur Pflegefamilie:
Können Sie sich vorstellen, einem Kind ein liebevolles Zuhause zu schenken? Fragen Sie sich, wie das geht, welche Voraussetzungen nötig sind – und ob das zu Ihnen passt?
In einem ersten unverbindlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Gedanken. Was bringt Sie auf die Idee, Pflegeeltern zu werden? Was möchten Sie wissen? Wir sind neugierig auf Sie – und dabei erläutern wir Ihnen die verantwortungsvolle und bereichernde Aufgabe, Pflegeeltern zu werden, und gehen gemeinsam darauf ein, was Sie erwartet.
Wenn Sie sich entschließen, diesen Weg weiterzugehen, starten wir mit einer gründlichen Vorbereitung. In den kommenden Monaten besprechen wir intensiv die besonderen Bedürfnisse von Pflegekindern. In der Gruppenschulung schauen wir zusammen auf Themen wie Bindung, Trauma, Biografiearbeit, rechtliche Grundlagen, die besondere Situation der Herkunftsfamilien und den Alltag mit einem Pflegekind. Dabei sprechen wir auch über Ihre ganz persönliche Lebenssituation: Was bringen Sie mit? Was brauchen Sie, damit es für Sie und das Kind gut gelingen kann? Dies wird in Einzelgesprächen vertieft und erweitert. Dabei besuchen wir Sie auch Zuhause.
Die Vorbereitung ist ein gemeinsamer Prozess, flexibel und an Ihre Bedürfnisse angepasst. Sie gestalten mit – in Ihrem Tempo und mit viel Raum für Rückfragen oder Pausen.
Als unabhängiger Träger der Jugendhilfe arbeiten wir eng mit verschiedenen Jugendämtern zusammen. Diese stellen uns Informationen zu Kindern zur Verfügung, für die sie auf der Suche nach einer passenden Pflegefamilie sind. Im Prozess der Vorbereitung haben wir Sie intensiv kennengelernt und gleichen ab, ob das vorgestellte Kind und Sie gut zusammenpassen könnten. Ihre Stärken und Ressourcen, Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse spielen dabei eine zentrale Rolle.
Wenn wir uns eine gute Passung vorstellen können, gibt es einen regen Informationsaustausch mit dem zuständigen Jugendamt. Können auch Sie sich das Kind gut in Ihrer Familie vorstellen, werden zunächst zwei Fachberaterinnen des SkF das Kind kennenlernen, um weitere Eindrücke zu sammeln und den Entwicklungsstand des Kindes einzuschätzen.
Ein erstes Treffen zwischen Ihnen und dem Kind findet achtsam und in geschütztem Rahmen statt. Das kann – je nach Situation des Kindes – zum Beispiel auf einem Spielplatz, beim Spaziergang oder in der aktuellen Pflegeeinrichtung des Kindes sein. Danach nehmen wir uns Zeit: Wie haben Sie sich gefühlt? Könnte das der Anfang sein?
Wenn es für beide Seiten gut passt, vertiefen sich die Begegnungen in der sogenannten Anbahnungsphase. Schritt für Schritt entsteht Vertrauen – Sie „wachsen“ langsam in die Rolle der Versorger:innen des Kindes hinein und übernehmen immer mehr Aufgaben. Bis das Kind Sie zum ersten Mal mit seinen bisherigen Bezugspersonen in Ihrem Zuhause besuchen kommt. Dann dauert es meist nicht mehr lange, bis das Kind bei Ihnen einzieht.
Der Tag, an dem das Pflegekind von seinem bisherigen Lebensort in Ihr Zuhause einzieht, gehört zu den besonderen Momenten im Leben einer Pflegefamilie.
Wir bereiten Sie gut darauf vor, begleiten Sie in dieser Übergangszeit, unterstützen Sie bei der Eingewöhnung und begleiten Sie eng in den ersten Wochen. Auch danach sind wir kontinuierlich für Sie da – mit Beratung, fachlicher Unterstützung und einem offenen Ohr.
Pflegefamilie zu sein bedeutet, Teil eines starken Netzwerks zu werden. Auch nach dem Einzug lassen wir Sie nicht allein. Wir bieten unseren Pflegefamilien ein abwechslungsreiches Jahresprogramm, das aus Festen, gemeinsamen Ausflügen und familienfreundlichen Aktivitäten besteht. Darüber hinaus können Sie an Fortbildungen und Fachtagen teilnehmen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Aufgabe als Pflegeeltern noch besser zu meistern. Wir besuchen Sie regelmäßig Zuhause und unterstützen Sie und das Kind bei der Gestaltung von Kontakten zu seiner Herkunftsfamilie sowie bei der Auseinandersetzung mit seiner Lebensgeschichte. Und allem, was noch so ansteht.
Ihr Wohlbefinden und Ihre Weiterentwicklung liegen uns am Herzen – wir sind für Sie da!
Pflegeeltern öffnen ihr Zuhause und ihr Herz für ein Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann. Es spielt keine Rolle, ob Sie alleinstehend, verheiratet, in einer gemischt- oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, mit oder ohne eigene Kinder leben oder welche religiöse Orientierung sie vertreten – wichtig ist, dass Sie Geborgenheit, Sicherheit, Zeit, liebevolle Begleitung und Stabilität schenken können.
Viele unterschiedliche Gründe führen dazu, dass Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind auf Dauer gut zu versorgen. So machten die Kinder sehr belastende und traumatische Erfahrungen, wie Vernachlässigung, seelische und körperliche Misshandlungen, Gewalt oder Verlust. Die Kinder haben aufgrund des Erlebten, einen höheren pädagogischen und emotionalen Unterstützungsbedarf. Hier stehen Ihnen unsere Fachkräfte besonders eng zur Seite.
In persönlichen Gesprächen reden wir über ihre Motivation, Lebenserfahrung und familiären Hintergrund, sowie ihre Erfahrungen im Umgang mit Krisen.
Sie brauchen vor allem Freude am Umgang mit Kindern, Geduld und die Bereitschaft, sich auf eine besondere Lebenssituation einzulassen.
Dazu gehören:
- Stabile Lebensverhältnisse (emotional, finanziell und sozial)
- Kooperationsbereitschaft mit unserem Träger, dem Jugendamt und den Herkunftsfamilien
- Teilnahme an einem Vorbereitungskurs und der Einzelschulungen
- Bereitschaft zu Fortbildungen und thematischen Auseinandersetzungen
- Reflexionsfähigkeit
- Zeit, Ruhe, Geduld und Verständnis für das Kind in seiner Situation
- Bereitschaft durch ein Wechselbad der Gefühle zu gehen
- Liebe und Geborgenheit geben – ohne Erwartungen
- Humor und Freude im Umgang mit Kindern
- Hohe Belastbarkeit und ein gutes Durchhaltevermögen
- Offene und positive Grundhaltung gegenüber den Herkunftseltern
- Außerdem muss angemessener Wohnraum zur Verfügung stehen; ein Rückzugsort / eigenes Zimmer für das Pflegekind
Zudem klären wir gemeinsam, ob Sie eine „besondere“ Eignungen haben oder über eine pädagogische oder medizinische Qualifikation verfügen.
Weiter bedarf es folgender Unterlagen:
- Bewerberbogen
- Lebenslauf
- Lebensbericht
- Foto
- Erweitertes Führungszeugnis
- Hausärztliche medizinische Bescheinigung
- Verdienstbescheinigung (wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Pflegegeld)
Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie dem Kind langfristig zur Seite stehen können, analog eines Eltern-Kind-Verhältnis. Aber auch ältere Bewerberinnen und Bewerber sind willkommen, wenn sie gesund und aktiv sind.
Westfälische Pflegefamilie WPF
§§ 27/33.2 SGB VIII Vollzeitpflege
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen
Familiäre Bereitschaftsbetreuung FBB
§§ 27/33, 42 SGB VIII
zeitnahe Unterbringung (z.B.: Erkrankung eines Elternteils, etc.)
Inobhutnahmen wegen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls
STEPPKE
§ 80 SGB IX Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
BTHG: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Über 25 Jahre gibt es das WPF-System und es ist das größte deutsche Verbundsystem der Vollzeitpflege. Das Landesjugendamt vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist in einer zentralen Steuerungs- und Fachunterstützungsrolle tätig. Es arbeitet mit einem Trägerverbund aus freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern zusammen und sorgt u.a. dafür, dass die einheitlichen Standards eingehalten werden.
Weiterhin werden Arbeitskreise koordiniert, Fortbildungen angeboten, Werbematerial entwickelt und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung garantiert. Auch finden durch den LWL die Tagessatzverhandlungen mit den Jugendämtern statt.
Es leben 2114 Kinder in 1685 Westfälischen Pflegefamilien. Sie werden von 328 Berater*innen von 49 Trägern beraten. (Stand 31.12.2024)
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wpf.lwl.org/de/
Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) ist eine zeitlich befristete Maßnahme der Krisenintervention. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen.
Im Bereich Steppke werden Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, begleitet.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rahmen von Eingliederungshilfe als Träger im STEPPKE-Verbund des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.steppke.lwl.org/de/
Die rechtliche Grundlage bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Zwischen Ihnen und uns als freiem Träger schließen wir einen Pflegevertrag, in dem Rechte, Pflichten, finanzielle Leistungen und Unterstützungsangebote festgehalten sind. Das Jugendamt bleibt dabei offizieller Auftraggeber, wir sind Ihre direkte Begleitung.
In unserem Vorbereitungskurs vermitteln wir Ihnen alles Wichtige für die Aufgabe als Pflegeeltern – mit vielen Alltagsbeispielen.
- Grundlagen der Bindung und kindlichen Entwicklung
- Umgang mit traumatischen Erfahrungen
- Welche vorgeburtliche Schädigungen gibt es und welche Bedeutung haben sie? z.B. FAS
- Rechtliche Grundlagen
- Bedeutung von Biographiearbeit
- Was bedeutet es eine öffentliche Familie zu sein?
- Welche Kinderrechte gibt es und was bedeutet Kinderschutz?
- Reflexion über die eigene Motivation und Bedürfnisse
- Einfühlung in die anderen Beteiligten (Kinder, abgebende Eltern)
- Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit mit dem Netzwerk?
- Austausch mit erfahrenen Pflegepersonen
Der Kurs findet in kleinen Gruppen statt, sodass genug Raum für Fragen, Austausch und persönliche Themen bleibt.
Hinzu kommt noch die Einzelschulung, die immer mit zwei Fachkräften durchgeführt wird.
Benötigt werden ungefähr 6–8 Termine:
- Reflexion des Bewerber:innenseminar, Standortbestimmung
- Wie ist das soziale Netz der möglichen zukünftigen Pflegepersonen
- Es wird für jede Person ein Genogramm erstellt
- Wie ist die Paardynamik? Welche Werte werden vertreten?
- Einbezug der leiblichen Kinder
- Es findet mindestens ein Hausbesuch statt
- Es wird ein Profil der Bewerber:innen erstellt
- Aufbau eines Arbeitsbündnisses
- Intensive Beratung/Begleitung der Pflegefamiliensysteme
- hohe Erreichbarkeit der Beraterinnen
- Beratung zu allen aufkommenden Themen
- Einzeltermine mit den Kindern
- Herkunftselternarbeit
- Biografiearbeit
- Begleitung zu Terminen mit Institutionen, wie Kindergarten, Schule, Therapie
- Koordination von Beteiligten
- Tischvorlagen für HPGs
- Organisation und Begleitung von Besuchskontakten
- Krisenintervention
- Angebot von 8 Gruppenveranstaltungen im Jahr
- Co-Beratung
- Nachbetreuung für 6 Monate nach Beendigung des Pflegeverhältnisses
- Finanzierung über Tagessätze
Vom ersten Gespräch über Schulung und Einzelvorbereitung bis zur Vermittlung vergehen meist mehrere Monate bis hin zu einem Jahr.
Pflegeeltern erhalten Pflegegeld zur Deckung der Lebenshaltungskosten, d.h. Geld für die Kosten der Erziehung und altersabhängige materielle Aufwendungen
Bitte entnehmen sie die aktuellen Tagessätze der Homepage vom LWL unter: https://www.wpf.lwl.org/media/filer_public/7d/5a/7d5a064e-a332-4383-b833-df6a419a9154/tagessatz_kalkulation_2025.pdf
Hinzu kommen noch:
- Anteilig Kindergeld
- Einmalige Beihilfen (wohnortabhängig)
- Beitrag zur Unfallversicherung
- hälftiger Beitrag zur Altersvorsorge
- Elternzeit, aber nicht Elterngeld
- Freibetrag gem.§ 32 Abs.6 EStG
- Krankenversicherung über die Pflegefamilie möglich
- Bei Beamten: Aufnahme der Kinder in die Beihilfe
Ja, das können Sie. Gemeinsam in der Vorbereitung unterstützen wir sie dabei, herauszufinden, wie eine gute Passung sein könnte.
Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Betreuung des Kindes zuverlässig gewährleistet ist. Manche Kinder – besonders in der Westfälischen Pflegefamilie – benötigen viel Aufmerksamkeit, sodass Beruf und die Bedürfnisse des Kindes gut aufeinander abgestimmt werden müssen.
Das Sorgerecht kann weiterhin bei den leiblichen Eltern liegen oder bei einem Vormund. Es gibt auch die Möglichkeit einer Pflegschaft. Hier wurden nur Teile des Sorgerechts den Eltern entzogen.
Sie als Pflegeeltern erhalten das sogenannte Alltagsentscheidungsrecht: Alles, was den täglichen Ablauf betrifft – vom Frühstück bis zur Freizeitgestaltung – liegt in Ihrer Hand. Wichtige Entscheidungen wie Schulwechsel, Operationen oder Auslandsreisen werden gemeinsam mit dem Sorgeberechtigten getroffen.
Sie entscheiden alles, was zum täglichen Leben gehört: Kleidung, Essen, Hobbys, Freunde, Freizeitgestaltung. Über grundlegende Fragen – wie Operationen, religiöse Erziehung oder Schulwechsel – entscheidet der Sorgeberechtigte in Absprache mit Ihnen.
Ein klares “Jaein”. Die Rückführung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und wird von den Jugendämtern eng überwacht. Wenn Familiengerichte (auf Empfehlungen der Jugendämter und Gutachten) eine dauerhafte Unterbringung entschieden haben, ist eine Rückführung selten möglich. An erster Stelle steht das Wohl und der Wunsch des Kindes.
Das Jugendamt bzw. das Familiengericht legt fest, wie oft und in welcher Form der Kontakt stattfindet. Das kann regelmäßig oder nur gelegentlich sein, begleitet oder unbegleitet. Wir bereiten Sie darauf vor und unterstützen Sie, diese Treffen gut zu gestalten.
Ja, jedes Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Kontakt, sofern dieser dem Kindeswohl dienlich ist. Das wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst.
Nein. Pflegekinder müssen für ihre Unterbringung keine Kosten erstatten – weder während der Pflegezeit noch später.
Wir sind das Bindeglied zwischen Ihnen und dem Jugendamt. Es gibt regelmäßige Hilfeplangespräche, Hausbesuche und fachliche Beratung. Unsere Fachkräfte sind für Sie erreichbar und begleiten Sie bei allen Fragen rund um den Alltag mit dem Pflegekind.
Überforderung kann vorkommen. Hier ist es wichtig, schnell zu handeln und Unterstützung zu suchen. Ein enger Austausch mit den Fachberaterinnen kann dabei sehr hilfreich sein. Diese sind darauf spezialisiert, Pflegefamilien in herausfordernden Situationen zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Auch kann das Jugendamt weitere Hilfeformen bereitstellen, um die Situation zu entlasten und Unterstützung zu gewähren.
Sie sind nicht allein.
Wenn das Kind noch Unterstützung braucht, kann die Hilfe über § 41 SGB VIII bis zum 21. Geburtstag, in besonderen Fällen sogar bis 27 Jahre, verlängert werden. Ziel ist ein sicherer Übergang in ein eigenständiges Leben.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Marina Blessing
Irmela Dickel
Doris König
Cordula Sternemann
Dipl. Sozialpädagogin
Familien-Sozialtherapeutin
Michaela Wiedemhöver
Geschäftsführerin
Dipl. Pädagogin
Martina Kastenmaier-Koch
Stellvertr. Geschäftsführerin
B.Sc. Management and Economics