SkF Bochum

West­fä­li­sche Pflegefamilien

Es gibt viele Kin­der, die ein neues Zuhause suchen. Und der SkF Bochum sucht Fami­lien für Kin­der, die in ihren Her­kunfts­fa­mi­lien auf Dauer nicht blei­ben kön­nen. Haben Sie Lust, von uns beglei­tet ein Kind aufzunehmen?

Was ist eine West­fä­li­schen Pfle­ge­fa­mi­lien (WPF)?

In West­fä­li­schen Pfle­ge­fa­mi­lien wer­den vom Jugend­amt Kin­der unter­ge­bracht, für die eine auf Dauer ange­legte fami­liäre Unter­brin­gung sinn­voll ist. Diese Kin­der sind in ihrer Ver­gan­gen­heit an ihren See­len ver­letzt wor­den. Das prägt ihr Leben und ihre Kom­pe­ten­zen und kann ihre Bezugs­per­so­nen vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Darum wer­den West­fä­li­sche Pfle­ge­fa­mi­lien eng­ma­schig beglei­tet und bera­ten. Beson­de­ren Stel­len­wert hat die Arbeit mit den leib­li­chen Eltern und die Bio­gra­phie­ar­beit mit den Pfle­ge­kin­dern. West­fä­lisch Pfle­ge­fa­mi­lien erhal­ten eine finan­zi­elle Vergütung.

Wer kann West­fä­li­sche Pfle­ge­fa­mi­lie sein?

Sie haben Freude an Kin­dern mit ihrer beson­de­ren Geschichte, Sie sind inter­es­siert an päd­ago­gi­schen Fra­ge­stel­lun­gen und Sie haben Offen­heit für die Zusam­men­ar­beit mit den Bera­te­rin­nen. Sie benö­ti­gen ein ein­trags­freies erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis, eine Gesund­heits­be­schei­ni­gung und genü­gend Raum in Ihrer Woh­nung. West­fä­li­schen Pfle­ge­fa­mi­lien sind so viel­fäl­tig, wie die Kin­der, für die Pfle­ge­fa­mi­lien gesucht werden.

Was macht der SkF?

Das Team Pfle­ge­fa­mi­lien des SkF beant­wor­tet all Ihre Fra­gen zum Thema Pfle­ge­fa­mi­lie. Wir berei­ten Sie im Rah­men einer Grup­pen­schu­lung und in Paar- und Fami­li­en­ge­sprä­chen auf das Leben als Pfle­ge­fa­mi­lie vor. Wir beglei­ten Sie wäh­rend der Auf­nahme eines Pfle­ge­kin­des und unter­stüt­zen Sie kon­ti­nu­ier­lich im Zusam­men­le­ben. Wir orga­ni­sie­ren Fach­ver­an­stal­tun­gen und frei­zeit­päd­ago­gi­sche Maß­nah­men für unsere Pfle­ge­fa­mi­lien und vie­les mehr.

SkF Bochum
SkF Bochum

Wer sind die Bera­te­rin­nen im SkF?

Die Bera­te­rin­nen sind lang­jäh­rig erfah­rene sozi­al­päd­ago­gi­sche Fach­kräfte, die über the­ra­peu­ti­sche und/oder sys­te­mi­sche Zusatz­aus­bil­dun­gen ver­fü­gen. Sie arbei­ten im Team kol­le­gial zusam­men. Die fach­li­che Wei­ter­ent­wick­lung wird unter ande­rem durch das vom Lan­des­ju­gend­amt koor­di­nierte Ver­bund­sys­tem West­fä­li­sche Pfle­ge­fa­mi­lien sichergestellt.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Der Weg zur Pflegefamilie:

Der Beginn:

Kön­nen Sie sich vor­stel­len, einem Kind ein lie­be­vol­les Zuhause zu schen­ken? Fra­gen Sie sich, wie das geht, wel­che Vor­aus­set­zun­gen nötig sind – und ob das zu Ihnen passt?

In einem ers­ten unver­bind­li­chen Gespräch neh­men wir uns Zeit für Ihre Gedan­ken. Was bringt Sie auf die Idee, Pfle­ge­el­tern zu wer­den? Was möch­ten Sie wis­sen? Wir sind neu­gie­rig auf Sie – und dabei erläu­tern wir Ihnen die ver­ant­wor­tungs­volle und berei­chernde Auf­gabe, Pfle­ge­el­tern zu wer­den, und gehen gemein­sam dar­auf ein, was Sie erwartet.

Die Vor­be­rei­tung:

Wenn Sie sich ent­schlie­ßen, die­sen Weg wei­ter­zu­ge­hen, star­ten wir mit einer gründ­li­chen Vor­be­rei­tung. In den kom­men­den Mona­ten bespre­chen wir inten­siv die beson­de­ren Bedürf­nisse von Pfle­ge­kin­dern. In der Grup­pen­schu­lung schauen wir zusam­men auf The­men wie Bin­dung, Trauma, Bio­gra­fie­ar­beit, recht­li­che Grund­la­gen, die beson­dere Situa­tion der Her­kunfts­fa­mi­lien und den All­tag mit einem Pfle­ge­kind. Dabei spre­chen wir auch über Ihre ganz per­sön­li­che Lebens­si­tua­tion: Was brin­gen Sie mit? Was brau­chen Sie, damit es für Sie und das Kind gut gelin­gen kann? Dies wird in Ein­zel­ge­sprä­chen ver­tieft und erwei­tert. Dabei besu­chen wir Sie auch Zuhause.

Die Vor­be­rei­tung ist ein gemein­sa­mer Pro­zess, fle­xi­bel und an Ihre Bedürf­nisse ange­passt. Sie gestal­ten mit – in Ihrem Tempo und mit viel Raum für Rück­fra­gen oder Pausen.

Eine gute Passung:

Als unab­hän­gi­ger Trä­ger der Jugend­hilfe arbei­ten wir eng mit ver­schie­de­nen Jugend­äm­tern zusam­men. Diese stel­len uns Infor­ma­tio­nen zu Kin­dern zur Ver­fü­gung, für die sie auf der Suche nach einer pas­sen­den Pfle­ge­fa­mi­lie sind. Im Pro­zess der Vor­be­rei­tung haben wir Sie inten­siv ken­nen­ge­lernt und glei­chen ab, ob das vor­ge­stellte Kind und Sie gut zusam­men­pas­sen könn­ten. Ihre Stär­ken und Res­sour­cen, Ihre Vor­stel­lun­gen und Bedürf­nisse spie­len dabei eine zen­trale Rolle.

Wenn wir uns eine gute Pas­sung vor­stel­len kön­nen, gibt es einen regen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit dem zustän­di­gen Jugend­amt. Kön­nen auch Sie sich das Kind gut in Ihrer Fami­lie vor­stel­len, wer­den zunächst zwei Fach­be­ra­te­rin­nen des SkF das Kind ken­nen­ler­nen, um wei­tere Ein­drü­cke zu sam­meln und den Ent­wick­lungs­stand des Kin­des einzuschätzen.

Die erste Begegnung:

Ein ers­tes Tref­fen zwi­schen Ihnen und dem Kind fin­det acht­sam und in geschütz­tem Rah­men statt. Das kann – je nach Situa­tion des Kin­des – zum Bei­spiel auf einem Spiel­platz, beim Spa­zier­gang oder in der aktu­el­len Pfle­ge­ein­rich­tung des Kin­des sein. Danach neh­men wir uns Zeit: Wie haben Sie sich gefühlt? Könnte das der Anfang sein?

Wenn es für beide Sei­ten gut passt, ver­tie­fen sich die Begeg­nun­gen in der soge­nann­ten Anbah­nungs­phase. Schritt für Schritt ent­steht Ver­trauen – Sie „wach­sen“ lang­sam in die Rolle der Versorger:innen des Kin­des hin­ein und über­neh­men immer mehr Auf­ga­ben. Bis das Kind Sie zum ers­ten Mal mit sei­nen bis­he­ri­gen Bezugs­per­so­nen in Ihrem Zuhause besu­chen kommt. Dann dau­ert es meist nicht mehr lange, bis das Kind bei Ihnen einzieht.

Der Umzug:

Der Tag, an dem das Pfle­ge­kind von sei­nem bis­he­ri­gen Lebens­ort in Ihr Zuhause ein­zieht, gehört zu den beson­de­ren Momen­ten im Leben einer Pflegefamilie.

Wir berei­ten Sie gut dar­auf vor, beglei­ten Sie in die­ser Über­gangs­zeit, unter­stüt­zen Sie bei der Ein­ge­wöh­nung und beglei­ten Sie eng in den ers­ten Wochen. Auch danach sind wir kon­ti­nu­ier­lich für Sie da – mit Bera­tung, fach­li­cher Unter­stüt­zung und einem offe­nen Ohr.

Der gemein­same Weg:

Pfle­ge­fa­mi­lie zu sein bedeu­tet, Teil eines star­ken Netz­werks zu wer­den. Auch nach dem Ein­zug las­sen wir Sie nicht allein. Wir bie­ten unse­ren Pfle­ge­fa­mi­lien ein abwechs­lungs­rei­ches Jah­res­pro­gramm, das aus Fes­ten, gemein­sa­men Aus­flü­gen und fami­li­en­freund­li­chen Akti­vi­tä­ten besteht. Dar­über hin­aus kön­nen Sie an Fort­bil­dun­gen und Fach­ta­gen teil­neh­men, die Ihnen dabei hel­fen, Ihre Auf­gabe als Pfle­ge­el­tern noch bes­ser zu meis­tern. Wir besu­chen Sie regel­mä­ßig Zuhause und unter­stüt­zen Sie und das Kind bei der Gestal­tung von Kon­tak­ten zu sei­ner Her­kunfts­fa­mi­lie sowie bei der Aus­ein­an­der­set­zung mit sei­ner Lebens­ge­schichte. Und allem, was noch so ansteht.

Ihr Wohl­be­fin­den und Ihre Wei­ter­ent­wick­lung lie­gen uns am Her­zen – wir sind für Sie da!

Schutzkonzept Westfälische Pflegefamilien

Schutz­kon­zept West­fä­li­sche Pflegefamilien

Vorbereitungsseminar Steppke

Vor­be­rei­tungs­se­mi­nar Pflegefamilien

Fortbildungs- & Veranstaltungsprogramm für Adoptiv- & Pflegefamilien

SkF-For­t­­bil­­dungs­­­pro­­gramm für Pflege und Adoptiveltern

WPF Beschwerdeflyer

WPF Beschwerdeflyer

Pfle­ge­el­tern öff­nen ihr Zuhause und ihr Herz für ein Kind, das nicht bei sei­nen leib­li­chen Eltern leben kann. Es spielt keine Rolle, ob Sie allein­ste­hend, ver­hei­ra­tet, in einer gemischt- oder gleich­ge­schlecht­li­chen Part­ner­schaft, mit oder ohne eigene Kin­der leben oder wel­che reli­giöse Ori­en­tie­rung sie ver­tre­ten – wich­tig ist, dass Sie Gebor­gen­heit, Sicher­heit, Zeit, lie­be­volle Beglei­tung und Sta­bi­li­tät schen­ken können.

Viele unter­schied­li­che Gründe füh­ren dazu, dass Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind auf Dauer gut zu ver­sor­gen. So mach­ten die Kin­der sehr belas­tende und trau­ma­ti­sche Erfah­run­gen, wie Ver­nach­läs­si­gung, see­li­sche und kör­per­li­che Miss­hand­lun­gen, Gewalt oder Ver­lust. Die Kin­der haben auf­grund des Erleb­ten, einen höhe­ren päd­ago­gi­schen und emo­tio­na­len Unter­stüt­zungs­be­darf. Hier ste­hen Ihnen unsere Fach­kräfte beson­ders eng zur Seite. 

In per­sön­li­chen Gesprä­chen reden wir über ihre Moti­va­tion, Lebens­er­fah­rung und fami­liä­ren Hin­ter­grund, sowie ihre Erfah­run­gen im Umgang mit Krisen.

Sie brau­chen vor allem Freude am Umgang mit Kin­dern, Geduld und die Bereit­schaft, sich auf eine beson­dere Lebens­si­tua­tion einzulassen.

Dazu gehö­ren:

  • Sta­bile Lebens­ver­hält­nisse (emo­tio­nal, finan­zi­ell und sozial)
  • Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft mit unse­rem Trä­ger, dem Jugend­amt und den Herkunftsfamilien
  • Teil­nahme an einem Vor­be­rei­tungs­kurs und der Einzelschulungen
  • Bereit­schaft zu Fort­bil­dun­gen und the­ma­ti­schen Auseinandersetzungen
  • Refle­xi­ons­fä­hig­keit
  • Zeit, Ruhe, Geduld und Ver­ständ­nis für das Kind in sei­ner Situation
  • Bereit­schaft durch ein Wech­sel­bad der Gefühle zu gehen
  • Liebe und Gebor­gen­heit geben – ohne Erwartungen
  • Humor und Freude im Umgang mit Kindern
  • Hohe Belast­bar­keit und ein gutes Durchhaltevermögen
  • Offene und posi­tive Grund­hal­tung gegen­über den Herkunftseltern
  • Außer­dem muss ange­mes­se­ner Wohn­raum zur Ver­fü­gung ste­hen; ein Rück­zugs­ort / eige­nes Zim­mer für das Pflegekind

 

Zudem klä­ren wir gemein­sam, ob Sie eine „beson­dere“ Eig­nun­gen haben oder über eine päd­ago­gi­sche oder medi­zi­ni­sche Qua­li­fi­ka­tion verfügen.

 

Wei­ter bedarf es fol­gen­der Unterlagen:

  • Bewer­ber­bo­gen
  • Lebens­lauf
  • Lebens­be­richt
  • Foto
  • Erwei­ter­tes Führungszeugnis
  • Haus­ärzt­li­che medi­zi­ni­sche Bescheinigung
  • Ver­dienst­be­schei­ni­gung (wirt­schaft­li­che Unab­hän­gig­keit vom Pflegegeld)

Eine gesetz­li­che Alters­grenze gibt es nicht. Ent­schei­dend ist, dass Sie dem Kind lang­fris­tig zur Seite ste­hen kön­nen, ana­log eines Eltern-Kind-Ver­­häl­t­­nis. Aber auch ältere Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber sind will­kom­men, wenn sie gesund und aktiv sind.

West­fä­li­sche Pfle­ge­fa­mi­lie WPF
§§ 27/33.2 SGB VIII Vollzeitpflege
Für beson­ders ent­wick­lungs­be­ein­träch­tigte Kin­der und Jugend­li­che sind geeig­nete For­men der Fami­li­en­pflege zu schaf­fen und auszubauen

Fami­liäre Bereit­schafts­be­treu­ung FBB
§§ 27/33, 42 SGB VIII
zeit­nahe Unter­brin­gung (z.B.: Erkran­kung eines Eltern­teils, etc.)
Inob­hut­nah­men wegen Ver­dacht auf Gefähr­dung des Kindeswohls

STEPPKE
§ 80 SGB IX Leis­tun­gen zur Betreu­ung in einer Pflegefamilie
BTHG: Reha­bi­li­ta­tion und Teil­habe von Men­schen mit Behinderung

Über 25 Jahre gibt es das WPF-Sys­­tem und es ist das größte deut­sche Ver­bund­sys­tem der Voll­zeit­pflege. Das Lan­des­ju­gend­amt vom Land­schafts­ver­band Wes­t­­fa­­len-Lippe ist in einer zen­tra­len Steu­e­rungs- und Fach­un­ter­stüt­zungs­rolle tätig. Es arbei­tet mit einem Trä­ger­ver­bund aus freien und öffent­li­chen Jugend­hil­fe­trä­gern zusam­men und sorgt u.a. dafür, dass die ein­heit­li­chen Stan­dards ein­ge­hal­ten werden.

Wei­ter­hin wer­den Arbeits­kreise koor­di­niert, Fort­bil­dun­gen ange­bo­ten, Wer­be­ma­te­rial ent­wi­ckelt und eine kon­ti­nu­ier­li­che Qua­li­täts­ent­wick­lung garan­tiert. Auch fin­den durch den LWL die Tages­satz­ver­hand­lun­gen mit den Jugend­äm­tern statt.

Es leben 2114 Kin­der in 1685 West­fä­li­schen Pfle­ge­fa­mi­lien. Sie wer­den von 328 Berater*innen von 49 Trä­gern bera­ten. (Stand 31.12.2024)

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier: https://www.wpf.lwl.org/de/

Die Fami­liäre Bereit­schafts­be­treu­ung (FBB) ist eine zeit­lich befris­tete Maß­nahme der Kri­sen­in­ter­ven­tion. Sie dient dem Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen in dro­hen­den oder aku­ten Gefährdungssituationen.

Im Bereich Steppke wer­den Kin­der mit Behin­de­run­gen oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen, die aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht bei ihren leib­li­chen Eltern auf­wach­sen kön­nen, begleitet.

Wir beglei­ten Kin­der und Jugend­li­che mit Behin­de­run­gen im Rah­men von Ein­glie­de­rungs­hilfe als Trä­ger im STEPPKE-Ver­­­bund des Land­schafts­ver­ban­des Westfalen-Lippe.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier: https://www.steppke.lwl.org/de/

Die recht­li­che Grund­lage bil­det das Kin­­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz (SGB VIII). Zwi­schen Ihnen und uns als freiem Trä­ger schlie­ßen wir einen Pfle­ge­ver­trag, in dem Rechte, Pflich­ten, finan­zi­elle Leis­tun­gen und Unter­stüt­zungs­an­ge­bote fest­ge­hal­ten sind. Das Jugend­amt bleibt dabei offi­zi­el­ler Auf­trag­ge­ber, wir sind Ihre direkte Begleitung.

In unse­rem Vor­be­rei­tungs­kurs ver­mit­teln wir Ihnen alles Wich­tige für die Auf­gabe als Pfle­ge­el­tern – mit vie­len Alltagsbeispielen.

 

  • Grund­la­gen der Bin­dung und kind­li­chen Entwicklung
  • Umgang mit trau­ma­ti­schen Erfahrungen
  • Wel­che vor­ge­burt­li­che Schä­di­gun­gen gibt es und wel­che Bedeu­tung haben sie? z.B. FAS
  • Recht­li­che Grundlagen
  • Bedeu­tung von Biographiearbeit
  • Was bedeu­tet es eine öffent­li­che Fami­lie zu sein?
  • Wel­che Kin­der­rechte gibt es und was bedeu­tet Kinderschutz?
  • Refle­xion über die eigene Moti­va­tion und Bedürfnisse
  • Ein­füh­lung in die ande­ren Betei­lig­ten (Kin­der, abge­bende Eltern)
  • Wie gelingt eine gute Zusam­men­ar­beit mit dem Netzwerk?
  • Aus­tausch mit erfah­re­nen Pflegepersonen

Der Kurs fin­det in klei­nen Grup­pen statt, sodass genug Raum für Fra­gen, Aus­tausch und per­sön­li­che The­men bleibt.

 

Hinzu kommt noch die Ein­zel­schu­lung, die immer mit zwei Fach­kräf­ten durch­ge­führt wird.

Benö­tigt wer­den unge­fähr 6–8 Termine:

  • Refle­xion des Bewerber:innenseminar, Standortbestimmung
  • Wie ist das soziale Netz der mög­li­chen zukünf­ti­gen Pflegepersonen
  • Es wird für jede Per­son ein Geno­gramm erstellt
  • Wie ist die Paar­dy­na­mik? Wel­che Werte wer­den vertreten?
  • Ein­be­zug der leib­li­chen Kinder
  • Es fin­det min­des­tens ein Haus­be­such statt
  • Es wird ein Pro­fil der Bewerber:innen erstellt
  • Auf­bau eines Arbeitsbündnisses
  • Inten­sive Beratung/Begleitung der Pflegefamiliensysteme
  • hohe Erreich­bar­keit der Beraterinnen
  • Bera­tung zu allen auf­kom­men­den Themen
  • Ein­zel­ter­mine mit den Kindern
  • Her­kunft­s­el­tern­ar­beit
  • Bio­gra­fie­ar­beit
  • Beglei­tung zu Ter­mi­nen mit Insti­tu­tio­nen, wie Kin­der­gar­ten, Schule, Therapie
  • Koor­di­na­tion von Beteiligten
  • Tisch­vor­la­gen für HPGs
  • Orga­ni­sa­tion und Beglei­tung von Besuchskontakten
  • Kri­sen­in­ter­ven­tion
  • Ange­bot von 8 Grup­pen­ver­an­stal­tun­gen im Jahr
  • Co-Bera­­tung
  • Nach­be­treu­ung für 6 Monate nach Been­di­gung des Pflegeverhältnisses
  • Finan­zie­rung über Tagessätze

Vom ers­ten Gespräch über Schu­lung und Ein­zel­vor­be­rei­tung bis zur Ver­mitt­lung ver­ge­hen meist meh­rere Monate bis hin zu einem Jahr. 

Pfle­ge­el­tern erhal­ten Pfle­ge­geld zur Deckung der Lebens­hal­tungs­kos­ten, d.h. Geld für die Kos­ten der Erzie­hung und alters­ab­hän­gige mate­ri­elle Aufwendungen

 

Bitte ent­neh­men sie die aktu­el­len Tages­sätze der Home­page vom LWL unter: https://www.wpf.lwl.org/media/filer_public/7d/5a/7d5a064e-a332-4383-b833-df6a419a9154/tagessatz_kalkulation_2025.pdf

 

Hinzu kom­men noch:

  • Antei­lig Kindergeld
  • Ein­ma­lige Bei­hil­fen (wohn­ort­ab­hän­gig)
  • Bei­trag zur Unfallversicherung
  • hälf­ti­ger Bei­trag zur Altersvorsorge
  • Eltern­zeit, aber nicht Elterngeld
  • Frei­be­trag gem.§ 32 Abs.6 EStG
  • Kran­ken­ver­si­che­rung über die Pfle­ge­fa­mi­lie möglich
  • Bei Beam­ten: Auf­nahme der Kin­der in die Beihilfe

Ja, das kön­nen Sie. Gemein­sam in der Vor­be­rei­tung unter­stüt­zen wir sie dabei, her­aus­zu­fin­den, wie eine gute Pas­sung sein könnte. 

Ja, das ist mög­lich. Wich­tig ist, dass die Betreu­ung des Kin­des zuver­läs­sig gewähr­leis­tet ist. Man­che Kin­der – beson­ders in der West­fä­li­schen Pfle­ge­fa­mi­lie – benö­ti­gen viel Auf­merk­sam­keit, sodass Beruf und die Bedürf­nisse des Kin­des gut auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den müssen.

Das Sor­ge­recht kann wei­ter­hin bei den leib­li­chen Eltern lie­gen oder bei einem Vor­mund. Es gibt auch die Mög­lich­keit einer Pfleg­schaft. Hier wur­den nur Teile des Sor­ge­rechts den Eltern entzogen.
Sie als Pfle­ge­el­tern erhal­ten das soge­nannte All­tags­ent­schei­dungs­recht: Alles, was den täg­li­chen Ablauf betrifft – vom Früh­stück bis zur Frei­zeit­ge­stal­tung – liegt in Ihrer Hand. Wich­tige Ent­schei­dun­gen wie Schul­wech­sel, Ope­ra­tio­nen oder Aus­lands­rei­sen wer­den gemein­sam mit dem Sor­ge­be­rech­tig­ten getroffen.

Sie ent­schei­den alles, was zum täg­li­chen Leben gehört: Klei­dung, Essen, Hob­bys, Freunde, Frei­zeit­ge­stal­tung. Über grund­le­gende Fra­gen – wie Ope­ra­tio­nen, reli­giöse Erzie­hung oder Schul­wech­sel – ent­schei­det der Sor­ge­be­rech­tigte in Abspra­che mit Ihnen.

Ein kla­res “Jaein”. Die Rück­füh­rung hängt von den Umstän­den des Ein­zel­fal­les ab und wird von den Jugend­äm­tern eng über­wacht. Wenn Fami­li­en­ge­richte (auf Emp­feh­lun­gen der Jugend­äm­ter und Gut­ach­ten) eine dau­er­hafte Unter­brin­gung ent­schie­den haben, ist eine Rück­füh­rung sel­ten mög­lich. An ers­ter Stelle steht das Wohl und der Wunsch des Kindes.

Das Jugend­amt bzw. das Fami­li­en­ge­richt legt fest, wie oft und in wel­cher Form der Kon­takt statt­fin­det. Das kann regel­mä­ßig oder nur gele­gent­lich sein, beglei­tet oder unbe­glei­tet. Wir berei­ten Sie dar­auf vor und unter­stüt­zen Sie, diese Tref­fen gut zu gestalten.

Ja, jedes Kind hat grund­sätz­lich ein Recht auf Kon­takt, sofern die­ser dem Kin­des­wohl dien­lich ist. Das wird regel­mä­ßig geprüft und bei Bedarf angepasst.

Nein. Pfle­ge­kin­der müs­sen für ihre Unter­brin­gung keine Kos­ten erstat­ten – weder wäh­rend der Pfle­ge­zeit noch später.

Wir sind das Bin­de­glied zwi­schen Ihnen und dem Jugend­amt. Es gibt regel­mä­ßige Hil­fe­plan­ge­sprä­che, Haus­be­su­che und fach­li­che Bera­tung. Unsere Fach­kräfte sind für Sie erreich­bar und beglei­ten Sie bei allen Fra­gen rund um den All­tag mit dem Pflegekind.

Über­for­de­rung kann vor­kom­men. Hier ist es wich­tig, schnell zu han­deln und Unter­stüt­zung zu suchen. Ein enger Aus­tausch mit den Fach­be­ra­te­rin­nen kann dabei sehr hilf­reich sein. Diese sind dar­auf spe­zia­li­siert, Pfle­ge­fa­mi­lien in her­aus­for­dern­den Situa­tio­nen zu unter­stüt­zen und mit ihnen gemein­sam Lösun­gen zu entwickeln.

Auch kann das Jugend­amt wei­tere Hil­fe­for­men bereit­stel­len, um die Situa­tion zu ent­las­ten und Unter­stüt­zung zu gewähren.
Sie sind nicht allein.

Wenn das Kind noch Unter­stüt­zung braucht, kann die Hilfe über § 41 SGB VIII bis zum 21. Geburts­tag, in beson­de­ren Fäl­len sogar bis 27 Jahre, ver­län­gert wer­den. Ziel ist ein siche­rer Über­gang in ein eigen­stän­di­ges Leben.

Ihre Ansprech­part­ne­rin­nen