Rechtliche Betreuung Erwachsener

Recht­li­che Betreu­ung – gut beglei­tet selbst­be­stimmt leben

Manch­mal ver­än­dert sich das Leben so, dass wich­tige Dinge nicht mehr allein gere­gelt wer­den kön­nen. Eine Erkran­kung, eine Behin­de­rung oder eine andere gesund­heit­li­che Situa­tion kann dazu füh­ren, dass ein erwach­se­ner Mensch Unter­stüt­zung bei recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten braucht. Unsere Mit­ar­bei­te­rin­nen sind recht­li­che Betreue­rin­nen und unter­stüt­zen Men­schen dabei, ihre Ange­le­gen­hei­ten so selbst­be­stimmt wie mög­lich zu regeln. Wel­che Unter­stüt­zung not­wen­dig ist, ent­schei­det das Betreu­ungs­ge­richt indi­vi­du­ell und legt die ent­spre­chen­den Auf­ga­ben­kreise fest.

Was wir für Sie regeln können

Die Auf­ga­ben einer recht­li­chen Betreu­ung sind so unter­schied­lich wie die Men­schen, die wir beglei­ten. Dazu kön­nen bei­spiels­weise gehören:

  • Gesund­heits­für­sorge: Wir unter­stüt­zen bei medi­zi­ni­schen Ent­schei­dun­gen, etwa wenn eine Unter­su­chung oder Behand­lung ansteht und die betreute Per­son ihre Ange­le­gen­hei­ten nicht selbst regeln kann.
  • Ver­mö­gens­sorge: Wir küm­mern uns bei­spiels­weise um Kon­ten, finan­zi­elle Ange­le­gen­hei­ten, die Ein­tei­lung von Geld oder die Regu­lie­rung von Schulden.
  • Behörd­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Wir unter­stüt­zen bei Anträ­gen und im Kon­takt mit Behör­den – zum Bei­spiel beim Pfle­ge­grad, beim Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis oder bei der Finan­zie­rung eines Heimplatzes.

Wel­che Auf­ga­ben wir über­neh­men, rich­tet sich immer nach dem indi­vi­du­el­len Hilfebedarf.

Für uns steht der Mensch im Mit­tel­punkt. Recht­li­che Betreu­ung bedeu­tet nicht, dass jemand „ent­mün­digt“ ist. Im Gegen­teil: Die betreute Per­son bleibt grund­sätz­lich selbst ent­schei­dungs­fä­hig und kann wei­ter­hin eigene Rechts­ge­schäfte abschlie­ßen. Unser Ziel ist es, die betreu­ten Men­schen dabei zu unter­stüt­zen, ihre Ange­le­gen­hei­ten mög­lichst selbst­be­stimmt zu regeln und ihre Wün­sche und Inter­es­sen zu berücksichtigen.

Dabei unter­liegt unsere Arbeit der Kon­trolle durch das Betreuungsgericht.

Sie haben Fragen?

Sie möch­ten mehr über recht­li­che Betreu­ung wis­sen oder sind unsi­cher, ob eine Betreu­ung in einer bestimm­ten Situa­tion infrage kommt? Wei­ter­ge­hende Infor­ma­tio­nen fin­den Sie zum Bei­spiel hier https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/familie/Betreuungsverfahren

Spre­chen Sie uns gerne an. Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre Fra­gen rund um das Thema recht­li­che Betreuung.

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