Sach­ver­halts­er­mitt­lun­gen

Sachverhaltsermittlungen

Eine recht­li­che Betreu­ung wird nur dann ein­ge­rich­tet, wenn bestimmte Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen. Das Gericht prüft diese Vor­aus­set­zun­gen anhand eines medi­zi­ni­schen Gut­ach­tens wel­ches von einem Fach­arzt gefer­tigt wird und eines Sozi­al­gut­ach­tens – der Sach­ver­halts­er­mitt­lung. Neben der kom­mu­na­len Betreu­ungs­stelle schrei­ben in Bochum die Mitarbeiter*innen der Betreu­ungs­ver­eine diese Berichte. Sie ent­hal­ten Infor­ma­tio­nen zum bio­gra­fi­schen Hin­ter­grund, der aktu­el­len Situa­tion und den kon­kre­ten Auf­ga­ben für den poten­ti­el­len Betreuer. Außer­dem wird ein Betreuer/ eine Betreue­rin gesucht und vorgeschlagen.

Natür­lich ach­ten wir dabei beson­ders auf die Wün­sche und das Wohl der Betrof­fe­nen! Nach Mög­lich­keit schla­gen wir dem Amts­ge­richt Ange­hö­rige oder sons­tige Ehren­amt­li­che vor, sofern uns wel­che bekannt sind und diese bereit sind, das Ehren­amt zu über­neh­men. Andern­falls suchen wir Kolleg*innen aus ande­ren Betreu­ungs­ver­ei­nen oder Berufsbetreuer*innen, die die recht­li­che Betreu­ung über­neh­men können.