Johanna Franzen
Mo-Fr von 07:30–13:30 Uhr
Seit über hundert Jahren führt der SkF Vormundschaften für Minderjährige. Kinder und Jugendliche haben per Gesetz das Recht darauf, dass ihre Entwicklung gefördert wird und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeite erzogen werden. Zum Wohle des Kindes und des Jugendlichen greift der Staat ein, wenn dieses Recht gefährdet wird. In besonderen Fällen wird dann die elterliche Sorge einem Vormund übertragen.
In einer Vormundschaft sind die Rechte und Pflichten ähnlich die der Eltern. Das Familiengericht bestellt geeignete Personen als Vormund. Junge Menschen, die im Kontext bestellter Vormundschaften stehen, haben unter Umständen schlimme Erfahrungen machen müssen. Sie haben Beziehungsabbrüche, Verwahrlosung, Vernachlässigung, Gewalterfahrungen, Elternkonflikte erlebt, sind traumatisiert oder oft von Erwachsenen enttäuscht worden.
Im Rahmen entwicklungsorientierter Gestaltung der Vormundschaft liegt der Schwerpunkt dabei auf der Beziehungsarbeit mit dem Kind, einem ausreichenden persönlichen Kontakt sowie auf die Garantenstellung im Hinblick auf die Pflege und Erziehung des Mündels.
Dem Vormund obliegt die gesetzliche Vertretung, z.B. bei der Beantragung und Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche wie Rente und Maßnahmen nach dem SGB VIII, aber auch bei Regelung des Lebensunterhaltes, aller Rechtsgeschäfte bis hin zur Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven.
Seit 2014 sind die Anfragen zur Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge angestiegen. Hier haben wir das Tandemmodell „Gut ankommen!“ ins Leben gerufen. Qualifizierte Fachkräfte werden durch die Begleitung ehrenamtlicher Paten unterstützt. Die Paten nehmen zusammen mit den jungen Flüchtlingen Kontakt zu Sport- und Musikvereinen, Sprachkursen, Schulen und Ausbildungsstätten auf. Wir kooperieren mit verschiedenen Hilfsorganisationen der Flüchtlingsarbeit. Auf diese Weise gelingt die Integration in die deutsche Gesellschaft einfacher.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) wird direkt nach der Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt das Ruhen der elterlichen Sorge beantragt und die Bestellung eines Vormundes veranlasst. Der Berufsvormund vertritt den Jugendlichen in allen Lebensbereichen und wirkt mit bei der Unterbringung, im Hilfeplanverfahren, bei der Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven, bei der Vertretung in ausländerrechtlichen Verfahren, Ausübung der Personensorge und der Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Integration, ggf. Hilfestellung bei der Suche nach Angehörigen mit.
Neben der rechtlichen Vertretung erhalten die jungen Menschen Unterstützung und Hilfe bei der Organisation und Bewältigung ihres Alltags in fremder Umgebung. Die jungen Flüchtlinge wünschen Zuwendung und Beziehung, die der hauptamtliche Vormund nur begrenzt leisten kann. Deswegen wirbt, schult und begleitet der SkF ehrenamtliche Pat*innen für diese jungen Menschen. Dieses sogenannte Tandemmodell ist darauf ausgerichtet, dass die jungen Menschen auch dann einen Ansprechpartner an der Seite haben, wenn sie volljährig sind und im Rahmen der Jugendhilfe keine Unterstützung mehr erfolgt. Haben Sie Interesse an einer Patenschaft?
Wenn Sie Nachhilfe geben wollen, um den jungen Menschen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, melden Sie sich gerne bei uns. Wenn Sie regelmäßig gemeinsam mit den Jugendlichen die Freizeit gestalten wollen, freuen wir uns auf Sie. Unterstützen Sie die jungen Flüchtlinge bei der Suche nach einem Praktikums- und/oder Ausbildungsplatz.
Der Einsatz eines hauptamtlichen Vormunds ist unerlässlich, aber um den Bedürfnissen der jungen Menschen nach Zuwendung, Nähe und Alltagserleben gerecht werden zu können, suchen wir ehrenamtliche Patinnen und Paten. Es finden regelmäßige Schulungen, gemeinsame Aktionen und Gruppenangebote statt.
Johanna Franzen
Mo-Fr von 07:30–13:30 Uhr
Katharina Stolzenberg
Fachbereichsleitung Jugendhilfe
Mo-Fr von 08:30–14:30 Uhr
Michaela Wiedemhöver