Vormundschaften/ Ergän­zungs­pfleg­schaf­ten

Wenn Eltern die Sorge für ihr Kind nicht (mehr) über­neh­men kön­nen, wird das Kind durch einen gericht­li­chen Beschluss unter Vor­mund­schaft oder Ergän­zungs­pfleg­schaft gestellt. In die­ser sehr belas­te­ten Situa­tion ist es wich­tig, den betrof­fe­nen Kin­dern und Jugend­li­chen, genannt Mün­del, einen für­sorg­li­chen und empa­thi­schen Men­schen an die Seite zu stellen.

Die Vormundin/der Vor­mund hat nach der so genann­ten Bestal­lung Rechte und Pflich­ten, die ganz oder teil­weise denen der Eltern gleich­ge­stellt sind. Damit wird er/sie zu einer wich­ti­gen Per­son im Leben aller Betei­lig­ten. Jedes Mün­del wird beim SkF ganz­heit­lich wahr­ge­nom­men und nach sei­nen per­sön­li­chen und indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen beglei­tet und unter­stützt. Die Vormundin/der Vor­mund arbei­tet in engem, per­sön­li­chem Kon­takt mit dem Mün­del unter der Prä­misse der Partizipation.

Um eine kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung sowie die Ver­sor­gung des Mün­dels sicher­zu­stel­len wird bei uns im Team gear­bei­tet. Außer­dem fin­det ein regel­mä­ßi­ger Aus­tausch mit der Ersatzvormundin/dem Ersatz­vor­mund, dem Mün­del und dem Hel­fer­sys­tem statt. Dies ist die Basis für eine ver­trau­ens­volle und erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit. Das Mit­ein­be­zie­hen der Her­kunfts­fa­mi­lie im Rah­men von Eltern­ar­beit ist eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, sofern dies mög­lich und dem Kin­des­wohl dien­lich ist.

Paten für junge Flücht­linge gesucht!

Für unbe­glei­tete min­der­jäh­rige Flücht­linge (UMF) wird direkt nach der Inob­hut­nahme durch das zustän­dige Jugend­amt das Ruhen der elter­li­chen Sorge bean­tragt und die Bestel­lung eines Vor­mun­des ver­an­lasst. Der Berufs­vor­mund ver­tritt den Jugend­li­chen in allen Lebens­be­rei­chen und wirkt mit bei der Unter­brin­gung, im Hil­fe­plan­ver­fah­ren, bei der Ent­wick­lung von schu­li­schen und beruf­li­chen Per­spek­ti­ven, bei der Ver­tre­tung in aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren, Aus­übung der Per­so­nen­sorge und der Ver­mö­gens­sorge, Gesund­heits­für­sorge, Inte­gra­tion, ggf. Hil­fe­stel­lung bei der Suche nach Ange­hö­ri­gen mit.

Neben der recht­li­chen Ver­tre­tung erhal­ten die jun­gen Men­schen Unter­stüt­zung und Hilfe bei der Orga­ni­sa­tion und Bewäl­ti­gung ihres All­tags in frem­der Umge­bung. Die jun­gen Flücht­linge wün­schen Zuwen­dung und Bezie­hung, die der haupt­amt­li­che Vor­mund nur begrenzt leis­ten kann. Des­we­gen wirbt, schult und beglei­tet der SkF ehren­amt­li­che Pat*innen für diese jun­gen Men­schen. Die­ses soge­nannte Tan­dem­mo­dell ist dar­auf aus­ge­rich­tet, dass die jun­gen Men­schen auch dann einen Ansprech­part­ner an der Seite haben, wenn sie voll­jäh­rig sind und im Rah­men der Jugend­hilfe keine Unter­stüt­zung mehr erfolgt. Haben Sie Inter­esse an einer Patenschaft?

Nach­hilfe & Bildung

Wenn Sie Nach­hilfe geben wol­len, um den jun­gen Men­schen einen Bil­dungs­ab­schluss zu ermög­li­chen, mel­den Sie sich gerne bei uns. Wenn Sie regel­mä­ßig gemein­sam mit den Jugend­li­chen die Frei­zeit gestal­ten wol­len, freuen wir uns auf Sie. Unter­stüt­zen Sie die jun­gen Flücht­linge bei der Suche nach einem Prak­­ti­­kums- und/oder Ausbildungsplatz.

Ehren­amt­li­che Patin­nen und Paten

Der Ein­satz eines haupt­amt­li­chen Vor­munds ist uner­läss­lich, aber um den Bedürf­nis­sen der jun­gen Men­schen nach Zuwen­dung, Nähe und All­tags­er­le­ben gerecht wer­den zu kön­nen, suchen wir ehren­amt­li­che Patin­nen und Paten. Es fin­den regel­mä­ßige Schu­lun­gen, gemein­same Aktio­nen und Grup­pen­an­ge­bote statt.

SkF Fortbildungen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als PDF zum Download

SkF Fort­bil­dun­gen für ehren­amt­li­che Betreuer

Ihre Ansprech­part­ne­rin­nen