Vor­mund­schaf­ten

Vormundschaften

Seit über hun­dert Jah­ren führt der SkF Vor­mund­schaf­ten für Min­der­jäh­rige. Kin­der und Jugend­li­che haben per Gesetz das Recht dar­auf, dass ihre Ent­wick­lung geför­dert wird und sie zu eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­keite erzo­gen wer­den. Zum Wohle des Kin­des und des Jugend­li­chen greift der Staat ein, wenn die­ses Recht gefähr­det wird. In beson­de­ren Fäl­len wird dann die elter­li­che Sorge einem Vor­mund übertragen.

In einer Vor­mund­schaft sind die Rechte und Pflich­ten ähn­lich die der Eltern. Das Fami­li­en­ge­richt bestellt geeig­nete Per­so­nen als Vor­mund. Junge Men­schen, die im Kon­text bestell­ter Vor­mund­schaf­ten ste­hen, haben unter Umstän­den schlimme Erfah­run­gen machen müs­sen. Sie haben Bezie­hungs­ab­brü­che, Ver­wahr­lo­sung, Ver­nach­läs­si­gung, Gewalt­er­fah­run­gen, Eltern­kon­flikte erlebt, sind trau­ma­ti­siert oder oft von Erwach­se­nen ent­täuscht worden.

Im Rah­men ent­wick­lungs­ori­en­tier­ter Gestal­tung der Vor­mund­schaft  liegt der Schwer­punkt dabei auf der Bezie­hungs­ar­beit mit dem Kind, einem aus­rei­chen­den per­sön­li­chen Kon­takt sowie auf die Garan­ten­stel­lung im Hin­blick auf die Pflege und Erzie­hung des Mündels.

Dem Vor­mund obliegt die gesetz­li­che Ver­tre­tung, z.B. bei der Bean­tra­gung und Durch­set­zung gesetz­li­cher Ansprü­che wie Rente und Maß­nah­men nach dem SGB VIII, aber auch bei Rege­lung des Lebens­un­ter­hal­tes, aller Rechts­ge­schäfte bis hin zur Ent­wick­lung schu­li­scher und beruf­li­cher Perspektiven.

Gut ankom­men! Tan­dem­mo­dell des SkF

Seit 2014 sind die Anfra­gen zur Über­nahme von Vor­mund­schaf­ten für unbe­glei­tete min­der­jäh­rige Flücht­linge ange­stie­gen. Hier haben wir das Tan­dem­mo­dell „Gut ankom­men!“ ins Leben geru­fen. Qua­li­fi­zierte Fach­kräfte wer­den durch die Beglei­tung ehren­amt­li­cher Paten unter­stützt. Die Paten neh­men zusam­men mit den jun­gen Flücht­lin­gen Kon­takt zu Sport- und Musik­ver­ei­nen, Sprach­kur­sen, Schu­len und Aus­bil­dungs­stät­ten auf. Wir koope­rie­ren mit ver­schie­de­nen Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen der Flücht­lings­ar­beit. Auf diese Weise gelingt die Inte­gra­tion in die deut­sche Gesell­schaft einfacher.

Vormundschaften

Paten für junge Flücht­linge gesucht!

Für unbe­glei­tete min­der­jäh­rige Flücht­linge (UMF) wird direkt nach der Inob­hut­nahme durch das zustän­dige Jugend­amt das Ruhen der elter­li­chen Sorge bean­tragt und die Bestel­lung eines Vor­mun­des ver­an­lasst. Der Berufs­vor­mund ver­tritt den Jugend­li­chen in allen Lebens­be­rei­chen und wirkt mit bei der Unter­brin­gung, im Hil­fe­plan­ver­fah­ren, bei der Ent­wick­lung von schu­li­schen und beruf­li­chen Per­spek­ti­ven, bei der Ver­tre­tung in aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren, Aus­übung der Per­so­nen­sorge und der Ver­mö­gens­sorge, Gesund­heits­für­sorge, Inte­gra­tion, ggf. Hil­fe­stel­lung bei der Suche nach Ange­hö­ri­gen mit.

Neben der recht­li­chen Ver­tre­tung erhal­ten die jun­gen Men­schen Unter­stüt­zung und Hilfe bei der Orga­ni­sa­tion und Bewäl­ti­gung ihres All­tags in frem­der Umge­bung. Die jun­gen Flücht­linge wün­schen Zuwen­dung und Bezie­hung, die der haupt­amt­li­che Vor­mund nur begrenzt leis­ten kann. Des­we­gen wirbt, schult und beglei­tet der SkF ehren­amt­li­che Pat*innen für diese jun­gen Men­schen. Die­ses soge­nannte Tan­dem­mo­dell ist dar­auf aus­ge­rich­tet, dass die jun­gen Men­schen auch dann einen Ansprech­part­ner an der Seite haben, wenn sie voll­jäh­rig sind und im Rah­men der Jugend­hilfe keine Unter­stüt­zung mehr erfolgt. Haben Sie Inter­esse an einer Patenschaft?

Nach­hilfe & Bildung

Wenn Sie Nach­hilfe geben wol­len, um den jun­gen Men­schen einen Bil­dungs­ab­schluss zu ermög­li­chen, mel­den Sie sich gerne bei uns. Wenn Sie regel­mä­ßig gemein­sam mit den Jugend­li­chen die Frei­zeit gestal­ten wol­len, freuen wir uns auf Sie. Unter­stüt­zen Sie die jun­gen Flücht­linge bei der Suche nach einem Prak­­ti­­kums- und/oder Ausbildungsplatz.

Ehren­amt­li­che Patin­nen und Paten

Der Ein­satz eines haupt­amt­li­chen Vor­munds ist uner­läss­lich, aber um den Bedürf­nis­sen der jun­gen Men­schen nach Zuwen­dung, Nähe und All­tags­er­le­ben gerecht wer­den zu kön­nen, suchen wir ehren­amt­li­che Patin­nen und Paten. Es fin­den regel­mä­ßige Schu­lun­gen, gemein­same Aktio­nen und Grup­pen­an­ge­bote statt.

Ihre Ansprech­part­ne­rin­nen

Ihre Ehren­amts­ko­or­di­na­to­rin

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