Katharina Stolzenberg
Fachbereichsleitung Jugendhilfe
Mo-Fr von 08:30–14:30 Uhr
Wenn Eltern die Sorge für ihr Kind nicht (mehr) übernehmen können, wird das Kind durch einen gerichtlichen Beschluss unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. In dieser sehr belasteten Situation ist es wichtig, den betroffenen Kindern und Jugendlichen, genannt Mündel, einen fürsorglichen und empathischen Menschen an die Seite zu stellen.
Die Vormundin/der Vormund hat nach der so genannten Bestallung Rechte und Pflichten, die ganz oder teilweise denen der Eltern gleichgestellt sind. Damit wird er/sie zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten. Jedes Mündel wird beim SkF ganzheitlich wahrgenommen und nach seinen persönlichen und individuellen Bedürfnissen begleitet und unterstützt. Die Vormundin/der Vormund arbeitet in engem, persönlichem Kontakt mit dem Mündel unter der Prämisse der Partizipation.
Um eine kontinuierliche Betreuung sowie die Versorgung des Mündels sicherzustellen wird bei uns im Team gearbeitet. Außerdem findet ein regelmäßiger Austausch mit der Ersatzvormundin/dem Ersatzvormund, dem Mündel und dem Helfersystem statt. Dies ist die Basis für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das Miteinbeziehen der Herkunftsfamilie im Rahmen von Elternarbeit ist eine Selbstverständlichkeit, sofern dies möglich und dem Kindeswohl dienlich ist.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) wird direkt nach der Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt das Ruhen der elterlichen Sorge beantragt und die Bestellung eines Vormundes veranlasst. Der Berufsvormund vertritt den Jugendlichen in allen Lebensbereichen und wirkt mit bei der Unterbringung, im Hilfeplanverfahren, bei der Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven, bei der Vertretung in ausländerrechtlichen Verfahren, Ausübung der Personensorge und der Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Integration, ggf. Hilfestellung bei der Suche nach Angehörigen mit.
Neben der rechtlichen Vertretung erhalten die jungen Menschen Unterstützung und Hilfe bei der Organisation und Bewältigung ihres Alltags in fremder Umgebung. Die jungen Flüchtlinge wünschen Zuwendung und Beziehung, die der hauptamtliche Vormund nur begrenzt leisten kann. Deswegen wirbt, schult und begleitet der SkF ehrenamtliche Pat*innen für diese jungen Menschen. Dieses sogenannte Tandemmodell ist darauf ausgerichtet, dass die jungen Menschen auch dann einen Ansprechpartner an der Seite haben, wenn sie volljährig sind und im Rahmen der Jugendhilfe keine Unterstützung mehr erfolgt. Haben Sie Interesse an einer Patenschaft?
Wenn Sie Nachhilfe geben wollen, um den jungen Menschen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, melden Sie sich gerne bei uns. Wenn Sie regelmäßig gemeinsam mit den Jugendlichen die Freizeit gestalten wollen, freuen wir uns auf Sie. Unterstützen Sie die jungen Flüchtlinge bei der Suche nach einem Praktikums- und/oder Ausbildungsplatz.
Der Einsatz eines hauptamtlichen Vormunds ist unerlässlich, aber um den Bedürfnissen der jungen Menschen nach Zuwendung, Nähe und Alltagserleben gerecht werden zu können, suchen wir ehrenamtliche Patinnen und Paten. Es finden regelmäßige Schulungen, gemeinsame Aktionen und Gruppenangebote statt.
Katharina Stolzenberg
Fachbereichsleitung Jugendhilfe
Mo-Fr von 08:30–14:30 Uhr
Ute Apalups