Fort­bil­dun­gen für tätige Kindertagespflegepersonen

Im Halb­jah­res­pro­gramm fin­den Sie als tätige Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son eine Aus­wahl an inter­es­san­ten Ver­an­stal­tun­gen, die ihren päd­ago­gi­schen Kin­­der­­ta­­ge­s­­pflege-All­­tag bereichern.

SkF Fortbildungen für Tagespflegepersonen als PDF zum Download

SkF-For­t­­bil­­dungs­­­pro­­gramm für Tagespflegepersonen

Das Semi­nar „Hand­lungs­kom­pe­tenz bei Kin­des­wohl­ge­fähr­dung“ ist laut aktu­el­ler Richt­li­nie der Stadt Bochum (01.01.21) eine Pflichtveranstaltung.

Die Schu­lung Erste-Hilfe am Kind ist alle zwei Jahre ver­pflich­tend. Die Brand­schutz­un­ter­wei­sung ist alle fünf Jahre ver­pflich­tend auf­zu­fri­schen. Wenn Sie in einer Groß­ta­ges­pfle­ge­stelle arbei­ten, benö­ti­gen Sie eben­falls nach fünf Jah­ren eine neue Brandschutzhelferausbildung.

Infor­ma­tio­nen zu den Kur­sen und die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten erhal­ten Sie im Halbjahresprogramm.

Soll­ten Fra­gen offen­ge­blie­ben sein, wen­den Sie sich gerne an die zustän­dige Ansprechpartnerin.

Ihre Ansprech­part­ne­rin­nen