Mit der Motivation der christlichen Nächstenliebe wird am 16. Oktober 1905 der “Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder in Bochum” gegründet, um “sittlich gefährdeten und gefallenen Mädchen, Frauen und Kindern beizustehen und sie einem geordneten Leben zuzuführen und sich außerdem der verwahrlosten Jugend anzunehmen.” (aus der Chronik von 1916)
Einflussreiche Frauen bilden einen Vorstand, der – finanziell abgesichert – nach geeigneten Mitarbeiterinnen sucht, um den sozialen Missständen der damaligen Zeit entgegenzuwirken.
In den Jahren 1905 bis 1907 ist von 45 “erledigten Fällen” die Rede, die hauptsächlich darin bestehen, Mädchen in Heime, Stifte, Klöster aber auch privat zu vermitteln.
1907 wird die “Berufsvormundschaft” eingerichtet und versucht, die “Vormundschaft über sämtliche uneheliche Kinder zu regeln”.
Anfang 1913 wird intensiv nach einem geeigneten Fürsorgehaus gesucht, das nach vielen Hürden im Dezember desselben Jahres an der Castroper Straße hätte gebaut werden können; aber der Krieg zerschlägt alle Pläne. 1917 kann der Verein das St. Mauritiusstift beziehen.
1914 wird die Geschäftsstelle an der Friedrichstraße 2 eröffnet. Im April 1915 steht ein Zufluchtshaus im Südhellweg 7 für obdachlose Mädchen, Frauen und deren Kinder zur Verfügung, welches schnell zu klein wird, und die Suche nach einem neuen Haus beginnt, die sich in den Folgejahren als schwierig erweist.
Mit Einführung des Jugendwohlfahrtsgesetzes im Jahr 1922 ist die Stadt Bochum zu öffentlicher Wohlfahrtspflege verpflichtet.
Aufgrund der Eingemeindung verschiedener heutiger Bochumer Ortsteile wird die Arbeit des Vereins erheblich ausgeweitet.
1930 besteht die Hauptaufgabe des Vereins nach wie vor aus Vormundschaftsarbeit, auch finden bereits Besuche einer Fürsorgerin bei Polizei, Bahnhofsmission, Klinik- und Hebammenlehranstalt, Gefängnis und auf der Geschlechterkrankenstation des St.-Josef-Hospitals statt.
1933 muss das Mauritius-Stift wieder aufgegeben werden. Aus finanziellen Gründen ist kein Neubau möglich; es können nur notdürftige Unterkünfte organisiert werden.
1936 wird alle öffentliche Fürsorgearbeit von der NSV – Nationalsozialistische Volkswohlfahrt – übernommen; der Fürsorgeverein somit weitgehend auf Privatinitiativen reduziert.
1945 erhält der Fürsorgeverein das Agnesstift an der Castroper Straße 252 als Büro- und Zufluchtshaus.
Im Jahr 1947 arbeiten drei Berufsfürsorgerinnen mit zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen zusammen und betreuen neben obdachlosen, gefährdeten und verwahrlosten Mädchen und Frauen vorübergehend auch geistig behinderte Menschen.
1951 ist die Arbeit in der Jugend- und Gefährdetenfürsorge umfangreicher geworden; eine vierte Fürsorgerin kann nicht finanziert werden.
1961 erwirbt der Verein von der Stadt Bochum im Tausch gegen das Haus an der Castroper Straße ein Grundstück an der Ecke Bergstraße/Josephinenstraße. Das neue Agnesstift wird am 2. April 1965 eingeweiht und bietet 105 Personen Aufnahme. Für die Fürsorgerinnen und Verwaltungskräfte stehen 4 Büros und ein Sprechzimmer zur Verfügung.
1968 erfolgt die Umbenennung in Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). Aufgrund der sinkenden Geburten Anfang der 70er Jahre wird die Säuglingsstation geschlossen und stattdessen u. a. eine Kindertagesstätte eingerichtet.
Im Jahr 1977 erfolgte die kirchliche Anerkennung des SkF Bochum als Beratungsstelle für Frauen in Not- und Konfliktsituationen. Beratungsangebote werden in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht, aufgrund derer rund 65 % mehr Frauen die Beratungsstelle aufsuchen.
1979 werden 629 Personen betreut, 56 Beratungen und Hilfen für Frauen mit Schwangerschaftskonflikten durchgeführt und 6 Adoptionen abgeschlossen. 25 Frauen nehmen am Seminar zur qualifizierten Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen teil, und eine Kleiderkammer wird eingerichtet.
1981 Schließung der Wohngruppe im Agnesstift u. a. aufgrund von Geburtenrückgang.
1983 wird das Frauenhaus vom Caritasverband übernommen und in enger Zusammenarbeit mit dem SkF geführt. Dieser ist zudem die einzige anerkannte Beratungsstelle in Bochum, die Gelder aus der Bundesstiftung Mutter und Kind vergibt, die in dem Jahr begründet wird.
1987 werden 152 Familien mit 349 Kindern betreut, 19 Vormundschaften über Minderjährige und 35 über Volljährige geführt, 345 Frauen zur Schwangerschaft beraten und insgesamt 435.000 DM aus Bundesstiftung und Bischofsfonds vergeben.
1990 sind 7 Sozialarbeiterinnen tätig. Die Problematik der zu vermittelnden Kinder und die hohe Zahl der ungewollt kinderlosen Paare hat eine Veränderung im Adoptions- und Pflegekinderdienst zur Folge. Der Mitgliedsbeitrag von 1 DM monatlich wird auf 30 DM jährlich angehoben.
1991 wird 855 Personen Hilfe geleistet: katholischen, evangelischen, islamischen, sonstigen, ohne und mit unbekannter Konfession. 4000 Menschen werden mit Bekleidung aus der Kleiderkammer versorgt. Eine halbe Planstelle für soziale Beratung von Studierenden wird eingerichtet.
1992 tritt das Betreuungsgesetz in Kraft. Um gesetzliche Veränderungen sowie größere und qualifiziertere Anforderungen an die Mitarbeiterinnen besser bewältigen zu können, werden Arbeitsfelder neu organisiert und strukturiert. 10 Sozialarbeiterinnen und 2 Verwaltungskräfte arbeiten in der Geschäftsstelle.
1993 beginnt der SkF mit der Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern.
Die Jahre 1994 – 2023 sind in Bearbeitung und folgen in Kürze.