Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das Gericht prüft diese Voraussetzungen anhand eines medizinischen Gutachtens welches von einem Facharzt gefertigt wird und eines Sozialgutachtens – der Sachverhaltsermittlung. Neben der kommunalen Betreuungsstelle schreiben in Bochum die Mitarbeiter*innen der Betreuungsvereine diese Berichte. Sie enthalten Informationen zum biografischen Hintergrund, der aktuellen Situation und den konkreten Aufgaben für den potentiellen Betreuer. Außerdem wird ein Betreuer/ eine Betreuerin gesucht und vorgeschlagen.
Natürlich achten wir dabei besonders auf die Wünsche und das Wohl der Betroffenen! Nach Möglichkeit schlagen wir dem Amtsgericht Angehörige oder sonstige Ehrenamtliche vor, sofern uns welche bekannt sind und diese bereit sind, das Ehrenamt zu übernehmen. Andernfalls suchen wir Kolleg*innen aus anderen Betreuungsvereinen oder Berufsbetreuer*innen, die die rechtliche Betreuung übernehmen können.