Jeder Mensch kann bedingt durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert dann? Wer kann Entscheidungen treffen?
Im deutschen Recht sind nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder vertretungsberechtigt. Alle volljährigen Personen müssen eine Vollmacht erteilen, wenn jemand für sie im Vertretungsfall handeln soll. Dies gilt auch für Ehe- und Lebenspartner*innen.
Wer Vorsorge treffen möchte, kann eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/ oder Patientenverfügung verfassen. Informationen zu diesen Vorsorgemöglichkeiten erhalten Sie bei uns. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir bieten auch Informationsveranstaltungen für Gruppen an.