Infor­ma­tio­nen zu Vorausverfügungen

Informationen zu Vorausverfügungen

 Jeder Mensch kann bedingt durch Krank­heit, Unfall oder Alter in die Lage kom­men, seine Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr selbst regeln zu kön­nen. Was pas­siert dann? Wer kann Ent­schei­dun­gen treffen?

Im deut­schen Recht sind nur Eltern für ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der ver­tre­tungs­be­rech­tigt. Alle voll­jäh­ri­gen Per­so­nen müs­sen eine Voll­macht ertei­len, wenn jemand für sie im Ver­tre­tungs­fall han­deln soll. Dies gilt auch für Ehe- und Lebenspartner*innen.

Wer Vor­sorge tref­fen möchte, kann eine Vor­sor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung und/ oder Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­fas­sen. Infor­ma­tio­nen zu die­sen Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten erhal­ten Sie bei uns. Bitte ver­ein­ba­ren Sie einen Bera­tungs­ter­min. Wir bie­ten auch Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen für Grup­pen an.