Melanie Schworck
BtG-Querschnitt
Dipl.-Sozialarbeiterin
Erreichbarkeit:
Mo – Do 08:30 – 16:00 Uhr
Sie haben Freude an der Begegnung mit anderen Menschen? Sie helfen gerne, wenn jemand anderes nicht weiter weiß oder nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen?
Menschen, die durch Krankheit nicht mehr selbst ihre Angelegenheiten regeln können, brauchen Sie. Nach Möglichkeit bestimmt in solchen Fällen ein Richter ehrenamtliche Betreuer als rechtliche Vertretung. Für diese Tätigkeit können Sie eine jährliche Aufwandsentschädigung erhalten.
Ihre Aufgabe ist es, zum Beispiel bei Behörden‑, Vermögens- oder Gesundheitsfragen im Sinne Ihrer zu betreuenden Person zu entscheiden. Sie üben keine hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Tätigkeiten aus. Ihre Aufgabe ist es Hilfe zu organisieren. Wir unterstützen und begleiten Sie in Ihren Tätigkeiten, persönlich oder per Telefon.
Wir gewinnen, schulen und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen und kooperieren mit anderen Institutionen im Betreuungsbereich. Wir bieten Fortbildungsveranstaltungen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch an. Dazu gehört auch, über Vorsorgemöglichkeiten zu informieren, zum Beispiel über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oder die Patientenverfügung.
Haben Sie Fragen und möchten mehr über eine rechtliche Betreuung wissen? Möchten Sie selber betreuend tätig werden? Oder Sie haben zu Ihren Tätigkeiten Fragen? Vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Ihnen zur Seite zu stehen. Weitere Informationen können Sie dem Flyer Ehrenamtliche rechtliche Betreuung entnehmen und uns kontaktieren.
Melanie Schworck
BtG-Querschnitt
Dipl.-Sozialarbeiterin
Erreichbarkeit:
Mo – Do 08:30 – 16:00 Uhr