Michaela Wiedemhöver
Immer an der Seite der Opfer
Opfer von schweren Gewalttaten haben ein Recht auf unsere Unterstützung. Ab dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, durch die sogenannte Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB). Dieser Begriff klingt erst einmal sehr abstrakt. Was ist damit gemeint?
Es handelt sich um eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Dadurch soll die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Allerdings ersetzt die PSPB nicht die Anwältin oder den Anwalt. Rechtsberatung ist weiterhin Aufgabe der Anwältin oder des Anwalts, im Gegensatz zur PSPB, die mit der nicht-rechtlichen Begleitung besonders schutzbedürftige Opfer im Verfahren unterstützt.
Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch erwachsene Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten, ebenso wie Angehörige von Opfern einer schweren Gewalttat, sind berechtigt, bei Gericht einen Antrag auf die Beiordnung einer PSPB zu stellen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die PSPB, auf Grundlage des pflichtgemäßen Ermessens, vom Gericht beigeordnet.
Im Falle einer Beiordnung durch das Gericht ist die Prozessbegleitung für das Opfer kostenfrei. In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorliegen, kann sich jede*r Verletzte auch auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.